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Flugannullierung vorhanden!

Frau P. hat bei der Austrian Airlines AG Flüge für drei Personen von Wien nach New Delhi - Indien und zurück (21.12.2015 - 05.01.2016) zum Preis von insgesamt € 2.140,- gebucht. Als langjährige zufriedene Kundin des Unternehmens - die Konsumentin fliegt seit ca. 17 Jahren ausschließlich mit der Fluglinie, manchmal sogar zweimal jährlich - wie immer, einen Tag vor Abflug, also am 20.12.2015, zum Flughafen gefahren ist, um ihr Gepäck für den nächsten Tag einzuchecken. Dabei hat sie an dem Schalter erfahren, dass der Flug nicht am nächsten Morgen stattfinden wird, sondern erst einen Tag darauf. Als Grund für die Flugannullierung wurde die Überbuchung des Fluges genannt. Auch hat sie keine Unterlagen diesbezüglich seitens der AUA-Mitarbeiterin am Schalter bekommen, obwohl sie darauf bestanden hat. Hilfesuchend hat sich Frau P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: eine Ausgleichsleistung in Höhe von € 1.800,- wurde ihr angeboten.