Buchungsprozess abgebrochen - Stornorechung erhalten?
Am 27.05.2015 hat sich Frau J. auf der Webseite des Unternehmens THV Reisen GmbH über eine 5-tägige Busreise nach Cote d'Azur (05.10.2015 - 09.10.2015) zum Preis von € 399,- informiert bzw. sich deren Buchung überlegt. Laut Angaben der Konsumentin hat sie online weder die AGBs akzeptiert, noch wurde sie über das Formular auf einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss hingewiesen. Bei Erhalt der Rechnung musste die Konsumentin feststellen, dass die Reise bindend gebucht wurde, obwohl sie den Buchungsprozess abgebrochen hatte. Infolgedessen habe Frau J. die Reise am 23.09.2015 sofort storniert, wofür ihr jedoch Stornokosten in Höhe von € 279,30 verrechnet wurden. Laut Angaben der Konsumentin ist sie davon ausgegangen, dass nur nach der Einzahlung des Reisepreises ein bindender und gültiger Vertrag Zustand kommen kann. Hilfesuchend hat sich Frau J. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau J. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die THV Reisen GmbH hat den Buchungsvorgang überprüft und der Konsumentin schriftlich dargestellt, wobei die Reise laut Angaben des Unternehmens seitens der Konsumentin erst nach vier Monaten nach der Buchung storniert wurde. Um weitere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wurde aus Kulanzgründen eine kostenlose Stornierung vorgenommen und die Forderung wurde ausgebucht.