Warum ist der Pool verschmutzt
Frau Z. hat bei der Interhome GesmbH ein Ferienhaus zum Preis von ca. € 890,- gebucht. Laut Angaben der Konsumenten war das Meer ca. 25 Kilometer von dem Ferienhaus entfernt, weshalb hauptsächlich der Pool genutzt werden sollte. Der Pool war jedoch, aufgrund seiner Verschmutzung, lediglich zwei Tage nutzbar. Auch der zugesagte Hausbesorger war nie vor Ort gewesen um den Pool zu reinigen. Zudem waren keine deutschen Sender im TV vorhanden gewesen. Im Badezimmer sind womöglich glatte Wandfliesen auf dem Boden verlegt gewesen, weshalb die Tochter der Konsumentin ausrutschte. Frau Z. wurde vor Ort eine Entschädigung in Form eines einwöchigen kostenlosen Aufenthaltes angeboten, wobei ihr im Nachhinein lediglich ein Betrag in Höhe von € 53,- zustehen sollte. Da sie jedoch eine Preisminderung in Höhe von € 600,- wünschte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Interhome GesmbH teilte mit, dass die Gäste während des Aufenthaltes eigenverantwortlich immer wieder Poolwasser ab- und Frischwasser zulaufen lassen, weshalb zusätzlich Kosten in Höhe von € 100,- entstanden sind. Durch die kontinuierliche Verdünnung der chemischen Reinigungsmittel, kam es somit zu vermehrter Algenbildung. Zudem hat die Besitzerin des Hauses beanstandet, dass die Wasserpumpe des Pools von den Gästen demontiert und dadurch funktionsuntüchtig wurde. Der Empfang der deutschsprachigen Sendern wurde nicht explizit zugesagt. Die Konsumentin hat die Mängel zudem nicht vor Ort gemeldet, damit Abhilfe geschafft hätte werden können. Der Gratis Aufenthalt von einer Woche wurde gegenüber der Interhome GesmbH nie bestätigt. Frau Z. wurde ein Betrag in Höhe von € 53,- zurückerstattet.