Keine Entschädigung für Flugverspätungen?
Herr R. hat über die Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa AG einen Hin- und Rückflug (26. März 2015, 07. April 2015) von Oslo über Frankfurt nach Linz gebucht. Aufgrund einer Flugverspätung entsprach der Hinflug nicht den Ansprüchen des Konsumenten. Laut Angaben von Herrn R. hat ein Fluggast falsch eingecheckt und aufgrund dessen ist der Flug von Oslo verspätet gestartet. Dadurch hat der Konsument seinen Anschlussflug in Frankfurt verpasst, Grund weshalb Herr R. mit einer 4-stündigen Verspätung in Linz angekommen ist. Daraufhin hat sich der Konsument mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und die Verspätung reklamiert, jedoch erfolglos. Folglich wandte er sich damit hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn R. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Deutsche Lufthansa AG ließ mitteilen, dass das Anliegen erneut überprüft wurde, jedoch keine andere Entscheidung getroffen werden konnte.